März 2019


Sehr geehrte Badenerinnen und Badener,

liebe Unterstützer unserer Bürgerinitiative!

 

Die vor kurzer Zeit durchgeführten radikalen Schlägerungen im Bereich der Liegenschaft Trostgasse 23 als Vorbereitung eines bevorstehenden Baubeginns für zahlreiche Luxus-Eigentumswohnungen geben Anlass, auf Anfragen besorgter Badener Bürger zu antworten, wie sie an uns herangetragen wurden.

Abb.1,2. Baumschlägerungen, 11. Februar 2019

Wie geht‘s weiter bei der Trostgasse 23?

Die Vorgeschichte bei der Liegenschaft Trostgasse 23 - Ecke Flamminggasse dürfte hinlänglich bekannt sein. Nachdem der Besitzer des vormaligen Hotels Caruso, die Gerstner-Gruppe, angegeben hat, das ebenfalls ihm zugehörige Schlosshotel Weikersdorf  modernisieren und ausbauen zu wollen, wurde im Jahr 2015 mit der Stadtgemeinde ein besonderer Deal ausgehandelt. Durch die Umwidmung des ursprünglich für „Zwecke des Fremdenverkehrs“ vorbehaltenen großen Areals in ein konventionelles „Wohngebiet“ sollte der Gerstner-Gruppe eine problemlose Bebauung des Grundstücks ermöglicht und mit dem Verkaufserlös der Ausbau des Schloßhotels – für den ja weitere Zugeständnisse der Stadt notwendig waren – erleichtert werden.

Eilfertig wurde auch die Umwidmung durch den Gemeinderat gebracht. Doch bei den neu festzusetzenden Bebauungsbestimmungen kam es – nicht zuletzt aufgrund der von der Initiative Bürgerbaden betriebenen Informationskampagne – zu Diskussionen in der Öffentlichkeit und zeigte sich auch die Opposition im Gemeinderat widerspenstig. Zwecks größerer Rendite für den Eigentümer wollten die 3 Mehrheitsparteien (ÖVP/Grüne/Neos) nämlich eine größere Gebäudehöhe als im Umgebungsbereich zulassen und zudem war nicht sicher, ob die berühmte und kulturhistorisch bedeutende Kraus-Villa, die ja bis heute nicht unter Denkmalschutz steht (letzte Auskunft seitens des Bundesdenkmalamtes vom Februar 2019), erhalten bleiben würde. Aufgrund dieser Diskussionen kam es schließlich auch innerhalb der ÖVP zu Auseinandersetzungen, die im Sommer 2016 zum Rücktritt von Bürgermeister Staska führten. Unter dem neuen Bürgermeister Szirucsek wurde dann doch der neue Bebauungsplan beschlossen, mit einer der Umgebung angepassten Gebäudehöhe, nämlich Bauklasse II mit einer Gebäudehöhe von 5 bis 8 Metern, sowie  Ausweisung einer Schutzzone für den Erhalt der Kraus-Villa und davor eines öffentlich zugänglichen Parkareales.

Zwischenzeitig wurden aber die damals gemachten Versprechungen seitens der Gerstner-Gruppe nicht eingehalten und sowohl die rund 12.000 m² große Liegenschaft in der Trostgasse, als auch das Schlosshotel Weikersdorf nach Fertigstellung eines massiven Zubaues in der Schloßgasse, weiterverkauft. Die Trostgasse ging an den Kollitsch-Konzern, das Schloßhotel an einen Ukrainischen Investor. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass sich diese durch die Politik begünstigten Transaktionen für die Gerstner-Hotel-Gruppe entsprechend lukrativ, nämlich in einem höheren Millionenbereich, erwiesen haben.

Bereits im Frühjahr 2018 wurde für das Grundstück in der Trostgasse 23 ein Projekt für einen sogenannten „Wohnpark Trostgasse“ eingereicht und nun bietet seit einiger Zeit der Kärntner Immobilien-Konzern unter dem Slogan „Sunny Side Up“ den Verkauf von „87 noblen Wohneinheiten in 6 eleganten Baukörpern“ sowie 160 unterirdische Garagenplätze an.

Wir haben uns das im Internet einsehbare Projekt genauer angeschaut und sind auf verschiedene Besonderheiten gestoßen, die eigentlich so nicht vorgesehen waren, bzw. nicht den geltenden Bebauungsbestimmungen entsprechen dürften:

Wie vorhin dargelegt, hat sich der Gemeinderat schließlich doch zu einer Begrenzung der Gebäudehöhen entsprechend dem Umgebungsbereich entschlossen und hiefür die Bauklasse II verordnet, in welcher Gebäude mit Höhen zwischen 5 und 8 m zulässig sind. Aus den aktuellen Schaubildern geht jedoch hervor, dass hier neben der bestehend bleibenden Kraus-Villa, hangabwärts gestaffelt, 6 große Wohnblocks mit jeweils 4(!) Wohn-Geschoßen geplant sind. Dabei ergeben sich jedoch Gebäudehöhen von jedenfalls mehr als 8 m und es sind überdies in der vorgegebenen Bauklasse höchsten 3(!) Wohngeschoße zulässig. Des weiteren fällt beim Vergleich mit der vom Gemeinderat 2016 beschlossenen und der nunmehr gültigen Version des Bebauungsplanes auf, dass plötzlich die als „öffentlich zugänglicher Parkbereich“ deklarierte „Freifläche F6“ im Vorfeld der Kraus-Villa weggefallen ist.

Abb. 3. Foto aus der Verkaufsinformation der Firma Kollitsch 

 Abb. 4. Foto der Plakatwand in der Trostgasse                           

Es ist die 4-geschoßige Ausführung der Blocks deutlich zu erkennen. 

Die unabhängige Bürgerinitiative für den Erhalt Badens – der an sich keine Einsicht in die Einreichunterlagen am Bauamt gewährt wird – wird sich bemühen, Klarheit in dieser Sache zu verschaffen, ob entweder der Bauträger sein Projekt überzogen, oder ihm die Badener Baubehörde eine Bewilligung zugestanden hat, die angesichts der beschlossenen Vorgaben nicht zulässig wäre.

 

Mit besten Grüßen,

Für die Bürgerinitiative

 

Karl Zweymüller